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Rechtstipp - November 2017
Neue Berufskrankheiten
Seit August 2017 gelten fünf neue Krankheiten als Berufskrankheit. Die Betroffenen haben u.a. Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen u.a. bestehen.
Rechtskalender - November 2014
Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt
Aufgrund der erhöhten UV-Belastung steigt das Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Besonders betroffen hiervon sind Menschen, die im Freien arbeiten, so z.B. Bademeister, Seeleute, Dachdecker, Landwirte, Bauarbeiter und Skilehrer, aber auch Briefträger.