„Durch Schaden wird man klug“ – in der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen (Ernst Reinhardt)
Rechtstipps für privat versicherte Personen:
Anspruch auf Einsicht in Gutachten:
Das Amtsgericht Siegen hat bestätigt, dass ein Wohngebäudeversicherer grundsätzlich verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer Einsicht in das zum Zwecke der Schadensermittlung eingeholte Gutachten des Sachverständigen zu gewähren (Urteil vom 08.06.2012, Az.: 3 C 15/12). In einem Schadensfall holt der Versicherer häufig ein Gutachten ein, z.B. um die Ursache und den Umfang eines Wasserschadens zu ermitteln.
Zeitliche Anforderungen an die ärztliche Behandlung
Verzögerungen der Behandlung von Patienten durch Ärzte gewinnen zunehmend an Bedeutung, auch in haftungsrechtlicher Hinsicht. Haftungsrisiken bergen dabei vor allem Behandlungssituationen in der Intensiv- und Geburtshilfemedizin.
Arbeitsunfähig, arbeitslos – und was dann?
Bei langer Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, anschließender Arbeitslosigkeit und weiterhin vorliegender Erkrankung oder Behinderung stellen sich existenzielle Fragen, wie es für die Betroffenen finanziell und gesundheitlich weitergeht. Lösungen hierfür finden sich im Sozialrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht.
Wenn Ärzte sich irren: Diagnosefehler
Irrtümer von Ärzten bei der Diagnose können zur Haftung führen und damit zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an den geschädigten Patienten.
Wenn dann noch ein grober Diagnosefehler vorliegt, führt dieses in der Regel zu Beweisvorteilen für den Patienten und zu einem höheren Schmerzensgeld als bei einem einfachen Fehler.
Kostenübernahme durch Krankenkasse für Operation bei Übergewicht
In eng begrenzten Fällen kann eine Operation gegen Übergewicht (sog. chirurgische Adipositastherapie) auch sogleich auf Kosen der Krankenkasse durchgeführt werden. Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie wurde überarbeitet. Sie stellt für die Beurteilung durch das Gericht eine sachgerechte Entscheidungshilfe dar.