Wann zahlt die Gebäudeversicherung? Versicherte „Renovierung“ in Abgrenzung zum „Umbau“.
Tod durch Dornenstich beim Rosenschneiden ein versicherter Unfall?
Mit dieser Frage musste sich unter anderem das Oberlandesgericht Karlsruhe beschäftigen, das für das private Versicherungsrecht zuständig ist.
Lebensversicherung - Auf das Kleingedruckte kommt es an
Die Vorlage des Originalversicherungsscheines kann für die Auszahlung der Versicherungssumme reichen. Dies steht dann auch so in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen z. B. der Lebensversicherung.