Sozialrecht

Sozialrecht (insbesondere Sozialversicherungsrecht) betrifft u.a. Ansprüche bei

  • Krankheit (z.B. Krankengeld, Hilfen zur Familienplanung)
  • (Arbeits-) Unfall (z.B. Verletztengeld und Verletztenrente)
  • Rehabilitation (z.B. Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation)
  • Arbeitslosigkeit (z.B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
  • Invalidität (z.B. Grad der Behinderung; Hilfsmittelversorgung)
  • Erwerbsminderung (z.B. volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente auf Zeit oder auf Dauer)
  • Pflegebedürftigkeit (z.B. Pflegegeld, Behandlungspflege)
  • Alter (z.B. Altersrente, Übernahme von Heimkosten)
  • Elternunterhalt (z.B. bei Bezug von Sozialhilfe durch Eltern wegen nicht gedeckter
    Heimkosten: Abwehr von Forderungen des Sozialamtes gegenüber den Kindern)

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