Medizinrecht bedeutet unter anderem:
- Aufklärung über Patientenrechte (z.B. Recht auf Einsicht in Behandlungsunterlagen über Patienten, Recht auf freie Arztwahl)
- Wege zu Schmerzensgeld und Schadensersatz bei ärztlichen Behandlungsfehlern
- Erstellen von Patientenverfügungen (z.B. Bestimmung, was Ärztinnen/Ärzte im Notfall tun sollen und wer benachrichtigt werden kann)
- Recht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. gegenüber dem Schädiger)
- ärztliches Berufsrecht (z.B. Verlust der Zulassung)
- Vertragsgestaltung (z.B. zwischen Arzt- und Patientenseite)
- Weitere Bereiche des Gesundheitsrechts