Medizinrecht

Medizinrecht bedeutet unter anderem:

  • Aufklärung über Patientenrechte (z.B. Recht auf Einsicht in Behandlungsunterlagen über Patienten, Recht auf freie Arztwahl)
  • Wege zu Schmerzensgeld und Schadensersatz bei ärztlichen Behandlungsfehlern
  • Erstellen von Patientenverfügungen (z.B. Bestimmung, was Ärztinnen/Ärzte im Notfall tun sollen und wer benachrichtigt werden kann)
  • Recht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. gegenüber dem Schädiger)
  • ärztliches Berufsrecht (z.B. Verlust der Zulassung)
  • Vertragsgestaltung (z.B. zwischen Arzt- und Patientenseite)
  • Weitere Bereiche des Gesundheitsrechts