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Schwerpunkte
Medizinrecht
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Medizinrecht
Medizinrecht bedeutet unter anderem:
Aufklärung über Patientenrechte (z.B. Recht auf Einsicht in Behandlungsunterlagen über Patienten, Recht auf freie Arztwahl)
Wege zu Schmerzensgeld und Schadensersatz bei ärztlichen Behandlungsfehlern
Erstellen von Patientenverfügungen (z.B. Bestimmung, was Ärztinnen/Ärzte im Notfall tun sollen und wer benachrichtigt werden kann)
Recht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. gegenüber dem Schädiger)
ärztliches Berufsrecht (z.B. Verlust der Zulassung)
Vertragsgestaltung (z.B. zwischen Arzt- und Patientenseite)
Weitere Bereiche des Gesundheitsrechts