Versicherungsrecht

Versicherungsrecht umfasst Lösungen u.a bei Problemen mit Ansprüchen aus Personenversicherungen, z.B:

  • Lebensversicherung (z.B. wegen Stundung der Prämien)
  • Berufsunfähigkeits-(zusatz-)- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung (z.B. wegen Verweigerung der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente)
  • Unfallversicherung (z.B. wegen der Höhe der Invaliditätsentschädigung bei Schulterverletzung oder der Progression)
  • Private Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. wegen Hilfsmitteln oder Pflegeleistungen)

Sachversicherungen, z.B:

  • Wohngebäudeversicherung (z.B. Ersatz von Sturm-, Brand- oder Wasserschäden; etwa Zahlung von Mietausfall bei Hausbrand)
  • Hausratversicherung (z.B. Anspruch bei Einbruch, Diebstahl oder bei Schäden an Möbeln nach Wasserschaden)
  • Kraftfahrzeug(kasko-)Versicherung bei Verkehrsunfall (z.B. Ansprüche auf Schmerzensgeld bei Personenschäden oder Reparaturkosten für den beschädigten Pkw)
  • Regress der Sachversicherer (z.B. bei Vorsatz, Unfallflucht oder Alkoholisierung)

Haftpflichtversicherungen, z.B.:

  • allgemeine Haftpflichtversicherung (z.B. Zahlung bei Beschädigung fremden Eigentums)
  • Berufshaftpflichtversicherung (z.B. Zahlung für Verletzungen nach Sturz im Büro des Architekten oder im Reitstall)

- Alle Versicherungssparten:

  • vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (z.B. nicht angegebene Vorerkrankung)
  • Beratung bei der Antragstellung und Kündigung (vor und nach Abschluss von Versicherungsverträgen und im Schadensfall)