Versicherungsrecht umfasst Lösungen u.a bei Problemen mit Ansprüchen aus
Personenversicherungen, z.B:
Lebensversicherung (z.B. wegen Stundung der Prämien)
Berufsunfähigkeits-(zusatz-)- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung (z.B. wegen Verweigerung der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente)
Unfallversicherung (z.B. wegen der Höhe der Invaliditätsentschädigung bei Schulterverletzung oder der Progression)
Private Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. wegen Hilfsmitteln oder Pflegeleistungen)
Sachversicherungen, z.B:
Wohngebäudeversicherung (z.B. Ersatz von Sturm-, Brand- oder Wasserschäden; etwa Zahlung von Mietausfall bei Hausbrand)
Hausratversicherung (z.B. Anspruch bei Einbruch, Diebstahl oder bei Schäden an Möbeln nach Wasserschaden)
Kraftfahrzeug(kasko-)Versicherung bei Verkehrsunfall (z.B. Ansprüche auf Schmerzensgeld bei Personenschäden oder Reparaturkosten für den beschädigten Pkw)
Regress der Sachversicherer (z.B. bei Vorsatz, Unfallflucht oder Alkoholisierung)
Haftpflichtversicherungen, z.B.:
allgemeine Haftpflichtversicherung (z.B. Zahlung bei Beschädigung fremden Eigentums)
Berufshaftpflichtversicherung (z.B. Zahlung für Verletzungen nach Sturz im Büro des Architekten oder im Reitstall)
- Alle Versicherungssparten:
vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (z.B. nicht angegebene Vorerkrankung)
Beratung bei der Antragstellung und Kündigung (vor und nach Abschluss von Versicherungsverträgen und im Schadensfall)