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Rechtstipp - Juli 2016
Zahlungspflicht des Versicherers bei Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeug
Die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden (sog. kleine Benzinklausel) ist nach Ziffer 3.1 der Besonderen Versicherungsbedingungen (BBK) nicht versichert.
In der gerichtlichen wie außergerichtlichen Regulierungspraxis führt dieser Risikosausschluss immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten. Eine Hilfestellung bei der Auslegung ist der Sinn und Zweck der Klausel, wie auch ein aktuelles Urteil des OLG Hamm zeigt: