Rechtstipp - November 2017

Neue Berufskrankheiten 

Seit August 2017 gelten fünf neue Krankheiten als Berufskrankheit. Die Betroffenen haben u.a. Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen u.a. bestehen.

Folgende neue Krankheiten wurden in die Berufskrankheitenliste aufgenommen: 

  1. Leukämie durch 1,3-Butadien (Neue BK 1320),
  2. Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Neue BK 1321),
  3. Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern (Neue BK 2115),
  4. Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest (Ergänzung der BK 4104) und
  5. Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.

Die von den Krankheiten betroffenen Berufsgruppen sind sehr vielfältig. So kommt Leukämie durch die Einwirkung von Butadien insbesondere bei Beschäftigten in der Kautschuk- und in der Gummiindustrie vor. 1,3-Blutadien ist ein farbloses Gas (ungesättigter Kohlenwasserstoff) mit mildem, aromatischen Geruch. Es ist von großer industrieller Bedeutung.

Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen insbesondere bei Tätigkeiten, in denen steinkohleteerpechhaltige Produkte verarbeitet oder verwendet werden (z.B. in der Aluminium- und Gießereiindustrie); sie tritt aber auch in anderen Berufsgruppen auf (z.B. bei Schornsteinfegern oder Hochofenarbeitern).

Die fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern betrifft professionell Musizierende wie z.B. Orchestermusiker oder Musiklehrer.

Betroffen vom Eierstockkrebs können Frauen sein, die in Asbest verarbeitenden Betrieben tätig waren. Insbesondere kam dieses in der Asbesttextilindustrie vor, wie z.B. in Asbestspinnereien, Asbestweberein oder Betrieben, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.  

Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Sabine Hippel gerne zur Verfügung. 

 

 

 

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