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Dienstag, 02 August 2016 11:09

Rechtstipp - August 2016

Zahlt die alte oder die neue Wohngebäudeversicherung ?

Beim Wechsel der Wohngebäudeversicherung kann Unklarheit über die Einstandspflicht des alten oder neuen Versicherers aufkommen. Wenn sich zum Beispiel ein Feuchtigkeitsschaden nach dem Wechsel des Versicherers zeigt, bleibt oft nicht aufklärbar, wann der Defekt der Leitung oder der Erstgebäudeschaden eingetreten ist.

Es stellt sich dann folgende Rechtsfrage: Wird der Versicherer eintrittspflichtig, in dessen Versicherungsperiode der Leitungswasserschaden zutage getreten ist oder besteht gar eine Deckungslücke, weil der Versicherungsnehmer nicht beweisen kann, wann der erste Tropfen aus dem Leitungswasserrohr ausgetreten ist?

Freigegeben in Rechtstipps 2016

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