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Rechtstipp - November 2016
Berücksichtigung extremer Fettleibigkeit bei Feststellung des Grades der Behinderung und Nachteilsausgleich
Der Fall:
Die Klägerin leidet an starkem Übergewicht und u.a. an Funktionsstörungen der Wirbelsäule, der Hüftgelenke und Kniegelenke beidseits, einer Fußfehlform sowie Krampfaderleiden beidseits, Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck.