Häufig bietet der Versicherer einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Schadensfall nur eine befristete Leistung an, was für den Versicherungsnehmer ungünstig und rechtlich unzulässig sein kann.
Tiere sind nach dem Gesetz nicht als Sachen anzusehen, sondern für sie gelten zahlreiche Sondervorschriften. Dies hat auch Konsequenzen für den Schadensersatzanspruch bei Verletzung eines Tieres, z.B. durch einen Verkehrsunfall.
Der BGH hatte über die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel (Badeprothese) zu entscheiden und hat hierbei Grundsätzliches zur Auslegung von Tarifbedingungen in der privaten Krankenversicherung ausgeführt.
In der Rechtsprechung gab es eine bemerkenswerte Weiterentwicklung zu der Frage, ob Ersatz für schwere Unfallschäden naher Angehöriger zu leisten ist.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über einige wesentliche Änderungen, die ab dem Jahresbeginn 2016 in den Bereichen Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht gelten:
Rechtstipps für privat versicherte Personen:
Anspruch auf Einsicht in Gutachten:
Das Amtsgericht Siegen hat bestätigt, dass ein Wohngebäudeversicherer grundsätzlich verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer Einsicht in das zum Zwecke der Schadensermittlung eingeholte Gutachten des Sachverständigen zu gewähren (Urteil vom 08.06.2012, Az.: 3 C 15/12). In einem Schadensfall holt der Versicherer häufig ein Gutachten ein, z.B. um die Ursache und den Umfang eines Wasserschadens zu ermitteln.
Verzögerungen der Behandlung von Patienten durch Ärzte gewinnen zunehmend an Bedeutung, auch in haftungsrechtlicher Hinsicht. Haftungsrisiken bergen dabei vor allem Behandlungssituationen in der Intensiv- und Geburtshilfemedizin.
Bei langer Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, anschließender Arbeitslosigkeit und weiterhin vorliegender Erkrankung oder Behinderung stellen sich existenzielle Fragen, wie es für die Betroffenen finanziell und gesundheitlich weitergeht. Lösungen hierfür finden sich im Sozialrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht.
Irrtümer von Ärzten bei der Diagnose können zur Haftung führen und damit zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an den geschädigten Patienten.
Wenn dann noch ein grober Diagnosefehler vorliegt, führt dieses in der Regel zu Beweisvorteilen für den Patienten und zu einem höheren Schmerzensgeld als bei einem einfachen Fehler.
In eng begrenzten Fällen kann eine Operation gegen Übergewicht (sog. chirurgische Adipositastherapie) auch sogleich auf Kosen der Krankenkasse durchgeführt werden. Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie wurde überarbeitet. Sie stellt für die Beurteilung durch das Gericht eine sachgerechte Entscheidungshilfe dar.
Rechtsanwältin Sabine Hippel
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