Rechtstipp – September 2016

Die Neuregelung des Gesetzes vom 20.02.2013 hat den Zweck, dass das Bewilligungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen beschleunigt und Leistungsansprüche der Versicherten damit schneller geklärt werden.

Rechtstipp – August 2016

Beim Wechsel der Wohngebäudeversicherung kann Unklarheit über die Einstandspflicht des alten oder neuen Versicherers aufkommen. Wenn sich zum Beispiel ein Feuchtigkeitsschaden nach dem Wechsel des Versicherers zeigt, bleibt oft nicht aufklärbar, wann der Defekt der Leitung oder der Erstgebäudeschaden eingetreten ist.

Es stellt sich dann folgende Rechtsfrage: Wird der Versicherer eintrittspflichtig, in dessen Versicherungsperiode der Leitungswasserschaden zutage getreten ist oder besteht gar eine Deckungslücke, weil der Versicherungsnehmer nicht beweisen kann, wann der erste Tropfen aus dem Leitungswasserrohr ausgetreten ist?

Rechtstipp – Juli 2016

Die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden (sog. kleine Benzinklausel) ist nach Ziffer 3.1 der Besonderen Versicherungsbedingungen (BBK) nicht versichert.

In der gerichtlichen wie außergerichtlichen Regulierungspraxis führt dieser Risikosausschluss immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten. Eine Hilfestellung bei der Auslegung ist der Sinn und Zweck der Klausel, wie auch ein aktuelles Urteil des OLG Hamm zeigt:

Rechtstipp – Juni 2016

Häufig ist im Schadensfall fraglich, welche Versicherung den Schaden auszugleichen hat. Dieses gilt etwa bei Schäden im Straßenverkehr. Im Zweifel ist zu empfehlen, den Fall schnellstmöglich bei allen in Betracht kommenden Versicherern (z.B. Privathaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung) anzumelden.

Rechtstipp – Mai 2016

Häufig bietet der Versicherer einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Schadensfall nur eine befristete Leistung an, was für den Versicherungsnehmer ungünstig und rechtlich unzulässig sein kann.

Rechtstipp – April 2016

Tiere sind nach dem Gesetz nicht als Sachen anzusehen, sondern für sie gelten zahlreiche Sondervorschriften. Dies hat auch Konsequenzen für den Schadensersatzanspruch bei Verletzung eines Tieres, z.B. durch einen Verkehrsunfall.