Mit dieser Frage musste sich unter anderem das Oberlandesgericht Karlsruhe beschäftigen, das für das private Versicherungsrecht zuständig ist.
Die Vorlage des Originalversicherungsscheines kann für die Auszahlung der Versicherungssumme reichen. Dies steht dann auch so in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen z. B. der Lebensversicherung.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) ist bereits am 26.02.2013 in Kraft getreten. Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:
Das am 26.02.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) beinhaltet auch eine Verbesserung der Rechte von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum 01.01.2013 ist eine Änderung der sogenannten Düsseldorfer Tabelle erfolgt.
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