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Rechtstipp - Juli 2019
Grundsätze zum Schockschaden gelten grundsätzlich auch für fehlerhafte ärztliche Behandlung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die ursprünglich für Unfallereignisse entwickelten Grundsätze zum Schockschaden auch in den Fällen ärztlicher Behandlungsfehler gelten können, so dass auch diese Schäden ersatzfähig sind.
Rechtstipp - März 2018
Chefarzthaftung
Wenn der vertraglich gebundene Chefarzt bei der Behandlung mitwirkt, allerdings in anderer Funktion, kann dieses die volle Haftung der Klinik begründen, da die Behandlung insgesamt rechtswidrig und fehlerhaft war.
Rechtstipp - Dezember 2017
Arzthaftungsprozess in Berufung erfolgreich nach Übergehen erheblicher Umstände in Vorinstanz
Die Klägerin hatte in den Vorinstanzen Behandlungsfehlervorwürfe vorgetragen, die für die Bewertung erheblich waren. Die Gerichte übergingen diesen Vortrag und verletzten damit den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG.
Rechtstipp - Oktober 2017
Arzthaftung wegen fehlerhafter Aufklärung
Selbst wenn die ärztliche Aufklärung inhaltlich nicht zu beanstanden ist, kann sie dennoch fehlerhaft und haftungsbegründend sein, wie der folgende Fall zeigt.
Rechtstipp - April 2017
Kinderarzt und Orthopäde haften wegen der Folgen einer fehlerhaften Behandlung eines Kindes
Trotz festgestellter Kontrollbedürftigkeit der Hüfte der Klägerin nach ihrer Geburt im Jahre 2009 unterliefen sowohl dem Kinderarzt als auch dem Orthopäden Behandlungsfehler mit der Folge einer Hüftgelenksluxation, die operativ behandelt werden musste.
Rechtskalender - September 2015
Wenn Ärzte sich irren: Diagnosefehler
Irrtümer von Ärzten bei der Diagnose können zur Haftung führen und damit zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an den geschädigten Patienten.
Wenn dann noch ein grober Diagnosefehler vorliegt, führt dieses in der Regel zu Beweisvorteilen für den Patienten und zu einem höheren Schmerzensgeld als bei einem einfachen Fehler.
Rechtskalender - Mai 2015
Arzthaftungsrecht: Wer haftet bei Geburtsschäden?
In Deutschland kommen jedes Jahr mehrere tausend Kinder schwer geschädigt zur Welt. Den Eltern stellt sich sodann die Frage, ob die Schäden vermeidbar gewesen wären und wer ggf. hierfür haftet.
Rechtskalender - Februar 2015
Schmerzensgeld wegen ärztlicher Behandlungsfehler
Nach der Rechtsprechung soll das Schmerzensgeld dem Geschädigten z.B. bei Arzthaftung in erster Linie einen angemessenen Ausgleich bieten für die Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Art sind (sog. Ausgleichsfunktion). Insoweit bilden die Größe, die Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentliche Grundlage bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Zugleich soll das Schmerzensgeld aber dazu dienen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (sog. Genugtuungsfunktion).
Rechtskalender - Mai 2014
Wann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?
Die möglichen Gründe für Ansprüche auf Schmerzensgeld sind vielfältig. Immer geht es jedoch um zugrunde liegende Personenschäden.