Rechtskalender - September 2015

Wenn Ärzte sich irren: Diagnosefehler

Irrtümer von Ärzten bei der Diagnose können zur Haftung führen und damit zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an den geschädigten Patienten.

Wenn dann noch ein grober Diagnosefehler vorliegt, führt dieses in der Regel zu Beweisvorteilen für den Patienten und zu einem höheren Schmerzensgeld als bei einem einfachen Fehler.

Allerdings führt nicht jeder Diagnosefehler gleich zur Haftung des Arztes. Nach der Rechtsprechung können Irrtümer in der Praxis vorkommen und nicht unmittelbar auf ein vorwerfbares Verhalten des Arztes schließen lassen.

Die Schwelle zum haftungsrechtlich erheblichen Diagnosefehler ist erst gegeben, wenn der Arzt seine zunächst gestellte Diagnose, die vertretbar erscheint, nicht trotz entsprechenden Anlasses kritisch hinterfragt. Haftungsrelevant ist der Diagnosefehler auch, wenn die zunächst gestellte Verdachtsdiagnose für einen Arzt der betreffenden Fachrichtung nicht mehr vertretbar erscheint, also eine nach den Umständen unvertretbare Deutung der Befunde vorliegt.

Ein grober Diagnosefehler wurde nach der Rechtsprechung zum Beispiel bei besonders auffälligen Veränderungen in der Bildaufnahme (z.B. Röntgenbild, CT oder MRT) gesehen, wenn aus Sicht des Sachverständigen das Verkennen als schlechthin unverständlich bewertet werden musste. Dieses war z.B. der Fall, als der Facharzt eine größere Raumforderung in einem Schädel-MRT übersah und in einem weiteren Fall in einer Mammographie Mikrokalk nicht erkannte, der selbst einem medizinischen Laien bei Betrachtung der Bildgebung ohne weiteres auffiel.

Gravierender wiegt ein Irrtum des Arztes bei der Diagnose, wenn der Arzt die Bildaufnahme gerade zu dem Zweck erstellte, eine Verdachtsdiagnose abzuklären.

Als weniger vorwerfbar wird es von der Rechtsprechung in der Regel angesehen, wenn der Arzt bei der Behandlung einer bestimmten Erkrankung einen damit nicht im Zusammenhang stehenden anderen Befund zufällig erkennt und insoweit eine falsche Diagnose stellt. Ein anderes Kriterium ist die Häufigkeit oder Seltenheit einer Erkrankung. Je häufiger die Erkrankung ist, umso schwerer wiegt der Fehler, wenn der Arzt diese Erkrankung nicht diagnostiziert.

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