Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Grundsicherung
Rechtstipp - Oktober 2016
Abschaffung der „Zwangsverrentung“ ?
Mit der neuen Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 04.10.2016 zur so genannten „Zwangsverrentung“ wurde ein Vorschlag der Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ umgesetzt.
Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-4-Leistungen nach dem SGB II werden danach nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von nicht unerheblichen Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde.