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Rechtskalender - November 2014

Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Aufgrund der erhöhten UV-Belastung steigt das Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Besonders betroffen hiervon sind Menschen, die im Freien arbeiten, so z.B. Bademeister, Seeleute, Dachdecker, Landwirte, Bauarbeiter und Skilehrer, aber auch  Briefträger.

Nunmehr hat sich der ärztliche Sachverständigenbeirat bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür ausgesprochen, bestimmte Hautkrebserkrankungen als neue Berufskrankheit anzuerkennen. Hierbei handelt es sich um Plattenepitelkarzinome und multiple aktinische Keratosen der Haut, die durch eine beruflich bedingte UV-Strahlung verursacht sind.

Deshalb soll diese  neue Berufskrankheit bei der nächsten Aktualisierung der Liste der Berufskrankheiten als so genannte BK 5103 aufgenommen werden.

Allein aufgrund der Empfehlung des Bundesministeriums ist es heute schon so, dass die Unfallversicherungsträger solche Erkrankungsfälle „wie eine Berufskrankheit“ anerkennen.

Der Unfallversicherungsträger zahlt im Falle der Anerkennung der Berufskrankheit dann neben Behandlung und Rehabilitation auch Renten und Entschädigungen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Sabine Hippel gerne zur Verfügung.

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