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Schmerzensgeld wegen ärztlicher Behandlungsfehler

Nach der Rechtsprechung soll das Schmerzensgeld dem Geschädigten z.B. bei Arzthaftung in erster Linie einen angemessenen Ausgleich bieten für die Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Art sind (sog. Ausgleichsfunktion). Insoweit bilden die Größe, die Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentliche Grundlage bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Zugleich soll das Schmerzensgeld aber dazu dienen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (sog. Genugtuungsfunktion).

Falls Sie Prozesskostenhilfe benötigen, finden Sie das erfordliche Formular und die zusätzlichen Hinweise unter folgendem Link:

Website der Justiz NRW

 

Unfall auf einem Parkplatz

Unfälle auf Parkplätzen passieren immer wieder. Bei der Frage, wer für die Schäden haftet, gilt es einige Grundsätze zu beachten: Parkplätze dienen dem ruhenden Verkehr im Gegensatz zu dem so genannten fließenden Verkehr. Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich auch auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz. Auf dem Parkplatz gelten zudem besondere Sorgfaltspflichten für die Fahrzeugführer. So bestehen auf Parkplätzen stets die gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten.

Patientenquittung, Auskünfte an Krankenversicherte

Die Patientenquittung hat den Vorteil, dass Sie besser nachvollziehen können, welche Leistungen Ihr Arzt erbracht hat und welche Kosten hierfür entstanden sind. Es gibt zwei Möglichkeiten der Anforderung der Übersicht.

Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Aufgrund der erhöhten UV-Belastung steigt das Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Besonders betroffen hiervon sind Menschen, die im Freien arbeiten, so z.B. Bademeister, Seeleute, Dachdecker, Landwirte, Bauarbeiter und Skilehrer, aber auch  Briefträger.

Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Krankenversicherer nach Hundebiss ist angemessen

Haftpflichtversicherung haftet für das Fällen von Bäumen auf fremdem Grundstück

Private Unfallversicherung wird zur Zahlung verurteilt, da sie die Vorerkrankung des Versicherungsnehmers für dessen Tod nicht beweisen konnte:

Das Rentenpaket

Ab dem 01.07.2014 ergeben sich folgende neue Leistungen (sog. Rentenpaket):

Rechte der Kunden von Lebensversicherungen gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen gestärkt.

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Marienstraße 26
32049 Herford

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