Nachdem die Genehmigungsfiktion zunächst im gesetzlichen Krankenkassenrecht eingeführt wurde, gilt diese seit dem 01.01.2018 auch für Leistungen zur Teilhabe durch den Rehabilitationsträger.
Das Oberlandesgericht Hamm erkannte dem bei der Geburt aufgrund von Behandlungsfehlern geschädigten Kind 250.000,00 € Schmerzensgeld zu.
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