Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und des Versicherungsbeitrages in einem entschiedenen Fall in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 wegen Intransparenz unwirksam.
Der Fall: Dem Kläger wurde eine hochwertige Armbanduhr (Neuwert 5.100,00 €) von einem Täter entrissen. Der Kläger bemerkte die Wegnahme zwar im Moment der Tat und bekam das Armband noch zu fassen, als der Täter die Uhr über seine Hand streifte; aus diesem Griff entriss der Täter ihm aber die Uhr.
Rechtsanwältin Sabine Hippel
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