Das private Versicherungsrecht ist auf den ersten Blick schwer verständlich. Da fast jeder Mensch mindestens einen Versicherungsvertrag hat, lohnt es sich aber, sich zu informieren, welche Ansprüche sich aus einem Versicherungsvertrag ergeben.
Häufig passiert es, dass Behörden dem Ratsuchenden keine oder nur unvollständige Auskünfte geben können. Der Ratsuchende wird zwischen den verschiedenen Behörden wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit hin- und hergeschickt.
Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat einen Anspruch auf Hilfe. Dieses sieht das Sozialgesetzbuch (kurz: SGB) IX (früher Schwerbehindertengesetz) vor.
Über 2 Millionen Pflegebedürftige – mit steigender Tendenz – erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung; schon allein das zeigt die ungeheure Notwendigkeit dieser sozialen Absicherung.