Vita

Zur Person Rechtsanwältin Sabine Hippel

Seit der Zulassung im Jahre 1994 ist Frau Sabine Hippel als Rechtsanwältin in Herford tätig und hat die Zusatzqualifikationen als Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Sozialrecht.

Ihr beruflicher Werdegang und ihre Berufserfahrungen stellen sich wie folgt dar:

Beruflicher Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Münster
  • Studentische und wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Bielefeld
  • Referendariat (Stationen u.a. Europäisches Hochschulinstitut in Florenz/Italien, Oberlandesgericht Hamm)
  • Seit 1994 Zulassung zur Rechtsanwältin *1 in Herford und seither selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwältin
  • Seit 2001 Fachanwältin *2 für Sozialrecht
  • 2002 Zulassung zum Oberlandesgericht Hamm *3
  • Seit 2006 Fachanwältin für Medizinrecht
  • Seit 2010 Fachanwältin für Versicherungsrecht
  • Dozentin für Rechtskunde
  • Publizistin (z.B. Fachartikel)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe werden wie folgt erläutert:

* 1 Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bedeutet:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben einen freien, nicht gewerblichen Beruf aus und unterliegen der Standesaufsicht durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Ihr berufliches Handeln ist nur durch die Interessen ihrer Mandanten und die Standesregeln bestimmt.

* 2 Fachanwältin/Fachanwalt bedeutet:
Die Fachanwaltsbezeichnung ist eine Zusatzqualifikation für zugelassene Rechtsanwälte. Der Fachanwaltstitel wird verliehen unter der Voraussetzung geprüfter besonderer theoretischer Kenntnisse und nachgewiesener praktischer Tätigkeit.

Voraussetzung für die Weiterführung des Fachanwaltstitels ist der jährliche Nachweis der Fortbildung je Fachgebiet, für das der Fachanwaltstitel vergeben wurde.

Seit dem 01.09.2009 ist es Rechtsanwälten erlaubt, maximal drei statt wie zuvor zwei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen.

* 3 Zulassung zum Oberlandesgericht Hamm:
Mit der Zulassung beim Oberlandesgericht ist die Berechtigung verbunden, vor allen Oberlandesgerichten in Deutschland für Mandanten aufzutreten.

Weil inzwischen alle Rechtsanwälte grundsätzlich berechtigt sind, vor allen Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten, kann Frau Hippel damit Mandanten vor allen Gerichten Deutschlands in allen Rechtszweigen vertreten. Eine Ausnahme ist die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof, vor dem nur die dort speziell zugelassenen Rechtsanwälte auftreten können und die Vertretung vor dem Bundespatentgericht, wofür es besondere Patentanwälte gibt.

Mitgliedschaften:

  • Herforder Anwaltverein e.V.
  • Deutscher Anwaltverein (DAV – www.anwaltverein.de)
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV (www.anwalt-im-sozialrecht.de)

Fortbildung:
Um ihren Mandanten eine umfassende und kompetente Beratung bieten zu können, bildet Frau Hippel sich in den Bereichen Versicherungsrecht (u.a. Verkehrsunfallrecht), Medizinrecht und Sozialrecht regelmäßig fort. Sie nimmt mehrfach jährlich u.a. an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Frau Hippel ist Inhaberin der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins e.V.