Rechtskalender – Juni 2013

  • Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnen und Patienten ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung. Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen.

Dieses kann etwa durch Leistungen geschehen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird (z. B. medizinischen Gutachten).

  • Zudem wird dafür gesorgt, dass Versicherte ihre Leistungen schneller erhalten. Krankenkassen müssen spätestens binnen drei, bei Einschaltung des medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden.

Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung.

Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

  • Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihre Rechte in gemeinsamen Bundesausschuss werden bestärkt.

Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Sabine Hippel gerne zur Verfügung.