Rechtskalender – November 2014

Nunmehr hat sich der ärztliche Sachverständigenbeirat bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür ausgesprochen, bestimmte Hautkrebserkrankungen als neue Berufskrankheit anzuerkennen. Hierbei handelt es sich um Plattenepitelkarzinome und multiple aktinische Keratosen der Haut, die durch eine beruflich bedingte UV-Strahlung verursacht sind.

Deshalb soll diese  neue Berufskrankheit bei der nächsten Aktualisierung der Liste der Berufskrankheiten als so genannte BK 5103 aufgenommen werden.

Allein aufgrund der Empfehlung des Bundesministeriums ist es heute schon so, dass die Unfallversicherungsträger solche Erkrankungsfälle „wie eine Berufskrankheit“ anerkennen.

Der Unfallversicherungsträger zahlt im Falle der Anerkennung der Berufskrankheit dann neben Behandlung und Rehabilitation auch Renten und Entschädigungen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Sabine Hippel gerne zur Verfügung.