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Donnerstag, 10 Dezember 2015 13:24

Rechtskalender - Dezember 2015

„Durch Schaden wird man klug“ – in der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen (Ernst Reinhardt)

Rechtstipps für privat versicherte Personen:

Anspruch auf Einsicht in Gutachten:

Das Amtsgericht Siegen hat bestätigt, dass ein Wohngebäudeversicherer grundsätzlich verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer Einsicht in das zum Zwecke der Schadensermittlung eingeholte Gutachten des Sachverständigen zu gewähren (Urteil vom 08.06.2012, Az.: 3 C 15/12). In einem Schadensfall holt der Versicherer häufig ein Gutachten ein, z.B. um die Ursache und den Umfang eines Wasserschadens zu ermitteln.

Freigegeben in Rechtstipps 2015

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