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Rechtstipp - Juli 2019
Grundsätze zum Schockschaden gelten grundsätzlich auch für fehlerhafte ärztliche Behandlung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die ursprünglich für Unfallereignisse entwickelten Grundsätze zum Schockschaden auch in den Fällen ärztlicher Behandlungsfehler gelten können, so dass auch diese Schäden ersatzfähig sind.