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Rechtstipp - März 2016
Private Krankenversicherung muss Kosten für eine Badeprothese tragen
Der BGH hatte über die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel (Badeprothese) zu entscheiden und hat hierbei Grundsätzliches zur Auslegung von Tarifbedingungen in der privaten Krankenversicherung ausgeführt.