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Rechtskalender - Januar 2013

Hausratversicherung: Was ist im Schadensfall zu tun und was wird im Schadensfall ersetzt?

Was im Schadensfall zu tun ist:

Für die Beurteilung, ob die Versicherung einen Schaden zu ersetzen hat, sollten Sie als geschädigter Versicherungsnehmer bereits frühzeitig Folgendes beachten:

  • Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Rufen Sie im Falle eines Brandes die Feuerwehr an.
  • Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der Polizei an.
  • Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher und andere Urkunden sofort sperren.
  • Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades dessen Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
  • Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen.
  • Helfen Sie dem Versicherer bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
  • Zeigen Sie dem Versicherer unverzüglich schriftlich an, wenn der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt wird.

Was im Schadensfall ersetzt wird:

Liegt keine Unterversicherung vor oder ist der Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung vereinbart, erhalten Sie z.B. in der Regel

  • bei zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenständen den Wiederbeschaffungs-preis (Neuwert),
  • bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten, zzgl. einer evtl. Wertminderung, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungspreis,
  • bei Sachen, die bereits vor dem Schaden nicht mehr zu verwenden waren, den Betrag, den Sie als Verkaufspreis hätten erzielen können,
  • für Wertsachen sowie ggf. für Fahrräder wird eine Entschädigung nur bis zur Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenze geleistet.

Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Sabine Hippel gerne zur Verfügung.

 

Adresse

Rechtsanwältin Sabine Hippel
Marienstraße 26
32049 Herford

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