Probleme mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer
Nachdem der Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage zunächst erteilt und später unberechtigt zurückgenommen hatte, wurde er von einem Gericht zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung des Versicherungsvertrages verurteilt.
Nicht erstattungsfähige Rechnung für Honorar-, Beleg- oder Konsiliarärzten bei konkret anders lautender Wahlleistungsvereinbarung
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich in nachfolgender Entscheidung mit der Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung, die zwischen Krankenhaus und Patient getroffen wurde.
Schreibtischklausel in Berufsunfähigkeitsversicherung unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die in Verträgen über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verwendete Klausel über eine sitzende Tätigkeit von mindestens 90 % intransparent ist.
Krankengeld bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit
Der Kläger verlangte von seiner Krankenkasse als Beklagter die Zahlung von Krankengeld für den Zeitraum vom 31.03. bis 22.11.2015. Zwischen den Parteien war streitig, ob der Kläger während dieses Zeitraums mit Anspruch auf Krankengeld bei der Beklagten versichert war.
Anspruch des Versicherten gegen seine Krankenkasse auf Verordnung eines Arzneimittels außerhalb der Zulassung (so genanntes Off Label Use)
Der Fall:
Der Kläger begehrte von der Beklagten die Kostenübernahme des Medikamentes Invega (Wirkstoff Paliperidon). Der Kläger ist schwer erkrankt. Er leidet neben einer geistigen Behinderung mit Intelligenzminderung und ausgeprägten Verhaltensstörungen an einer Chromosomenanomalie und fokalen Epilepsie mit Anfällen sowie Bluthochdruck. Der Kläger begehrte mit der Klage auch eine Verurteilung seiner Krankenkasse zur Kostenübernahme des Medikamentes für die Zukunft.
Chefarzthaftung
Wenn der vertraglich gebundene Chefarzt bei der Behandlung mitwirkt, allerdings in anderer Funktion, kann dieses die volle Haftung der Klinik begründen, da die Behandlung insgesamt rechtswidrig und fehlerhaft war.
Genehmigungsfiktion jetzt auch für Leistungen zur Teilhabe
Nachdem die Genehmigungsfiktion zunächst im gesetzlichen Krankenkassenrecht eingeführt wurde, gilt diese seit dem 01.01.2018 auch für Leistungen zur Teilhabe durch den Rehabilitationsträger.
Behandlungsfehler bei der Geburtshilfe
Das Oberlandesgericht Hamm erkannte dem bei der Geburt aufgrund von Behandlungsfehlern geschädigten Kind 250.000,00 € Schmerzensgeld zu.
Arzthaftungsprozess in Berufung erfolgreich nach Übergehen erheblicher Umstände in Vorinstanz
Die Klägerin hatte in den Vorinstanzen Behandlungsfehlervorwürfe vorgetragen, die für die Bewertung erheblich waren. Die Gerichte übergingen diesen Vortrag und verletzten damit den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG.
Neue Berufskrankheiten
Seit August 2017 gelten fünf neue Krankheiten als Berufskrankheit. Die Betroffenen haben u.a. Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen u.a. bestehen.
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Arzthaftung wegen fehlerhafter Aufklärung
Selbst wenn die ärztliche Aufklärung inhaltlich nicht zu beanstanden ist, kann sie dennoch fehlerhaft und haftungsbegründend sein, wie der folgende Fall zeigt.
Kriterium für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit
Der BGH entschied, dass für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgebend bleibt, wenn der Versicherte nach Eintritt des Versicherungsfalls zunächst einer leidensbedingt eingeschränkten Tätigkeit nachging.
Pflegegrad statt Pflegestufe und damit neue Bewertungskriterien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
An die Stelle der bisherigen Bewertungskriterien für den Umfang der Hilfebedürftigkeit ist seit dem 01.01.2017 ein minutiös ausdifferenziertes Begutachtungsinstrument getreten. Nachfolgend sollen die Details erläutert werden:
Gericht erkennt höheren Grad der Behinderung zu als vom medizinischen Sachverständigen angenommen
Das beklagte Land akzeptierte nicht, dass es seit jeher richterliche Aufgabe ist, den Grad der Behinderung zu bemessen. Das Landessozialgericht (LSG) wich insoweit von der Feststellung des Sachverständigen ab. Deshalb kam es zur Entscheidung in der weiteren Instanz durch das Bundessozialgericht (BSG).