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Rechtskalender - Dezember 2015
„Durch Schaden wird man klug“ – in der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen (Ernst Reinhardt)
Rechtstipps für privat versicherte Personen:
Anspruch auf Einsicht in Gutachten:
Das Amtsgericht Siegen hat bestätigt, dass ein Wohngebäudeversicherer grundsätzlich verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer Einsicht in das zum Zwecke der Schadensermittlung eingeholte Gutachten des Sachverständigen zu gewähren (Urteil vom 08.06.2012, Az.: 3 C 15/12). In einem Schadensfall holt der Versicherer häufig ein Gutachten ein, z.B. um die Ursache und den Umfang eines Wasserschadens zu ermitteln.