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Rechtstipp - Juni 2016
Versicherte Schäden in der Kaskoversicherung:
Häufig ist im Schadensfall fraglich, welche Versicherung den Schaden auszugleichen hat. Dieses gilt etwa bei Schäden im Straßenverkehr. Im Zweifel ist zu empfehlen, den Fall schnellstmöglich bei allen in Betracht kommenden Versicherern (z.B. Privathaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung) anzumelden.