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Rechtstipp - Juli 2017
Gericht erkennt höheren Grad der Behinderung zu als vom medizinischen Sachverständigen angenommen
Das beklagte Land akzeptierte nicht, dass es seit jeher richterliche Aufgabe ist, den Grad der Behinderung zu bemessen. Das Landessozialgericht (LSG) wich insoweit von der Feststellung des Sachverständigen ab. Deshalb kam es zur Entscheidung in der weiteren Instanz durch das Bundessozialgericht (BSG).
Rechtstipp - November 2016
Berücksichtigung extremer Fettleibigkeit bei Feststellung des Grades der Behinderung und Nachteilsausgleich
Der Fall:
Die Klägerin leidet an starkem Übergewicht und u.a. an Funktionsstörungen der Wirbelsäule, der Hüftgelenke und Kniegelenke beidseits, einer Fußfehlform sowie Krampfaderleiden beidseits, Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck.