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Rechtstipp - Juni 2017
Keine Anrechnung von angespartem Blindengeld auf Hilfen für den Lebensunterhalt bei Heimaufenthalt
Die Beteiligten stritten um die Höhe einer Beteiligung des Klägers an den Kosten für eine Heimunterbringung. Das Gericht sah es als eine besondere Härte an, das angesparte Blindengeld des Klägers auf den Bedarf anzurechnen und gab dem Kläger Recht.