Rechtskalender - Oktober 2015

Arbeitsunfähig, arbeitslos – und was dann?

Bei langer Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, anschließender Arbeitslosigkeit und weiterhin vorliegender Erkrankung oder Behinderung stellen sich existenzielle Fragen, wie es für die Betroffenen finanziell und gesundheitlich weitergeht. Lösungen hierfür finden sich im Sozialrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht.

Wer lange arbeitsunfähig ist, hat nach dem Ende der Gehaltsfortzahlung in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Hält die Krankheit voraussichtlich länger als bis zur Aussteuerung nach 1 ½ Jahren an, ist zu überlegen, wie es weitergeht.

In Betracht kommt eine medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahme. Ansprechpartner sind die Krankenkasse, die Rentenversicherung und/oder die Agentur für Arbeit. So ist es möglich, die eigene gesetzliche Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen und z.B. eine Rehabilitationsmaßnahme oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen.

Beruht die Erkrankung auf einem Arbeitsunfall, sind Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend zu machen (z.B. auf Verletztengeld, Verletztenrente oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).

Ist im Anschluss an die Erkrankung auch das Arbeitslosengeld ausgeschöpft und bestehen weiterhin Einschränkungen der Gesundheit, ist daran zu denken, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Zuständig für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist die gesetzliche Rentenversicherung.

Wenn Erwerbsminderungsrente beantragt wird, ist die weitere Meldung bei der Arbeitsagentur wichtig. Unter Umständen kann neben dem Arbeitslosengeld I auch aufstockend Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV-Leistungen) beantragt werden.

Wenn ein spezifische Erkrankung (z.B. Erblindung) vorliegt, sind weitergehende Ansprüche möglich (z.B. Blindengeld oder Blindenhilfe, Arbeitsassistenz etc.).

Bei anhaltenden Funktionseinschränkungen kann auch der Grad der Behinderung beantragt werden mit daraus folgenden möglichen Steuervergünstigungen und Vorteilen am Arbeitsplatz.

Bei Unfällen oder längeren Erkrankungen mit Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sollten auch rechtzeitig alle privaten Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung) informiert werden, damit alle sich bietenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Ansprüche durchzusetzen.

In jedem Fall ist die frühzeitige Beratung bei sich abzeichnender längerer Erkrankung sinnvoll, um alle notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten zu können.

Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Sabine Hippel gerne zur Verfügung.

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