Rechtskalender - Juli 2015

Was ist wo und wie versichert? Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung bieten einen Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm. In der Hausratversicherung ist in der Regel zusätzlich das Risiko Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus abgesichert, in der Wohngebäudeversicherung zusätzlich das Risiko Rohrbruch.

Die Einzelheiten sind in den Versicherungsbedingungen geregelt. Insoweit gibt es unterschiedliche Regelwerke. Die Darstellung orientiert sich hier an den häufig verwendeten Versicherungsbedingungen. Da die Versicherungsbedingungen nicht allgemein verbindlich sind, ist in jedem Einzelfall das Studium der konkreten Versicherungsbedingungen erforderlich.

Zum Hausrat gehören alle Sachen, die zu einem privaten Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch gehören, einschließlich Bargeld und Wertsachen. Problematisch sind Gegenstände, die sowohl Hausrat als auch Gebäudebestandteil sein können, wie z.B. Teppichboden oder Einbauküche. In diesen Fällen kann es passieren, dass sowohl der Gebäudeversicherer als auch der Hausratversicherer ihre Einstandspflicht jeweils ablehnen. Es ist in diesem Falle wichtig, beide Versicherer in Anspruch zu nehmen. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann die eine Versicherung verklagt werden, bei der die Erfolgsaussichten am größten sind, und der Versicherung anderen der Streit verkündet werden.

Nicht versicherbar in der Hausrat- und Gebäudeversicherung sind Kraftfahrzeuge aller Art, für die eine gesonderte (Kasko-Versicherung) abgeschlossen werden kann.

Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Es muss brennen, das Glimmen genügt nicht. Deshalb besteht z.B. für ein durch eine Zigarette in einen Teppich gesengtes Loch kein Versicherungsschutz.

Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Leitungen oder Anlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Sturm ist eine witterungsbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Hierzu können Auskünfte beim Wetterdienst eingeholt werden.

Der Einbruchdiebstahl unterfällt der Hausratversicherung. Es besteht nicht schon Versicherungs-schutz, wenn aus der Wohnung Gegenstände durch Diebstahl abhanden kommen. Vielmehr ist nur der Diebstahl durch Einbruch (z.B. Diebstahl mit falschem Schlüssel) versichert.

Der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern ist nicht versichert. Es kann hierfür aber eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Sabine Hippel gerne zur Verfügung.

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